Arbeitsrecht


Sie haben eine Kündigung erhalten? Ihre Gehaltsabrechnung stimmt nicht? Sie sind unsicher, ob Ihr Arbeitszeugnis in Ordnung ist?

Bei allen Fragen rund um das Thema Arbeitsrecht ist die Kanzlei Köhn & Dr. Eickmeier auf Grund langjähriger Tätigkeit in diesem Rechtsgebiet Ihr kompetenter Ansprechpartner. Ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber – wir kennen beide Seiten und bieten daher eine umfassende und problemlösungsorientierte Beratung und Prozessvertretung.

Im Fall einer Kündigung:

Verlieren Sie keine Zeit und vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Termin bei uns! Unter Umständen laufen bereits verschiedene Fristen. So beträgt z.B. die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage nur 3 Wochen ab Erhalt der Kündigung!