Transportrecht


  • zu schwer, zu lang, zu breit?
  • keine passende Genehmigung?
  • kein BF3- Begleiter dabei ?
  • Probleme mit der Ladungssicherung etc.?

Die Kontrolldichte im Schwerlastbereich nimmt ständig zu. Geschulte Polizeibeamte decken selbst kleinste Mängel auf. Die Folge sind oft Ordnungswidrigkeiten- oder sogar Strafverfahren gegen den Fahrer, Disponenten oder Geschäftsinhaber bzw. Geschäftsführer.

Auch Verfallbescheide, mit denen der Gewinn aus einer Ordnungswidrigkeit oder einer strafbaren Handlung abgeschöpft werden soll, nehmen ständig zu. Vielfach droht neben den finanziellen Folgen auch noch die Eintragung von Punkten im Verkehrszentralregister oder eine Eintragung in dem Gewerberegister.

Die Kanzlei Köhn & Dr. Eickmeier ist speziell im Bereich der Mobilkrane und Schwerlast- und Großtransporte tätig. Profitieren auch Sie von der Erfahrung von über 25 Jahren erfolgreicher Tätigkeit.

  • Fautfracht
  • Standgeld
  • Beschädigung oder Verlust von Ware
  • Lieferfristüberschreitung
  • Fixkostenspedition
  • HGB, ADSp, CMR, Incoterms
  • etc.

Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch in allen anderen Fragen des Transportrechts, sei es als Versender, Spediteur oder Frachtführer.